AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Produktion von Bildern und sonstigen fotografischen Erzeugnissen der Firma Julia Neu. Photography, Inhaberin Julia Neumüller (nachstehend die ,,Fotografin“) genannt.
§ 1 Allgemeines
1) Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt, sofern sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich auf deren Geltung geeinigt haben. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere werden AGB des Auftraggebers nicht durch bloßes Schweigen auf etwaiges kaufmännisches Bestätigungsschreiben Vertragsinhalt.
3) Werke sind von der Fotografin hergestellte Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
4) Sofern die Parteien nicht etwas anders vereinbart haben, erfolgt der verbindliche Vertragsschluss ausschließlich durch Angebot der Fotografin Vertragsschluss und die Annahme des Auftraggebers durch Unterzeichnung dieser Verträge. Dabei gelten mündliche Absprachen als unverbindlich, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart.
§ 2 Leistung der Fotografin
1) Der Leistungsumfang richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.
2) Sofern die Parteien nichts anders vereinbart haben, schuldet die Fotografin nur das Herstellen der Bildaufnahmen. Die Verkörperung der Bildaufnahmen (in Form von Ausdrücken u.ä.) sowie das zur Verfügung stellen der Bilddateien auf einem dafür geeigneten Speichermedium gehört nur zum Leistungsumfang, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
3) Zeitpläne, Leistungs- und Liefertermine sind nur bindend, sofern Sie von den Parteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
4) Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so liegt die künstlerisch-technische Gestaltung der Werke im Ermessen der Fotografin. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber vorgelegt werden.
5) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.
6) Der Fotografin und Ihren Erfüllungsgehilfen stehen angemessene Pausen zu.
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1) Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2) Die von der Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart.
3) Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht i. S. d. § 31 Abs. 2 UrhG übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an den Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
4) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Erfüllung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
5) Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6) Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Fotografin als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7) Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, die Werke der Fotografin
a) zu bearbeiten (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital);
b) im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern zu verbreiten;
c) öffentlich auf Bildschirmen und Projektoren wiederzugeben;
wenn dies nicht ausdrücklich zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber vereinbart
wurde.
8) Die Fotografin ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9) Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
§ 4 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
1) Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. An von ihr erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich die Fotografin sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an den Fotografen zurückzugeben.
2) Die Vergütung der Fotografin setzt sich wie folgt zusammen:
a) Grundsätzlich gilt das vertraglich vereinbarte Honorar. Sofern und soweit die Parteien nicht etwas anders vereinbart haben, erstreckt sich das vereinbarte Honorar nur auf die Herstellung der Bildaufnahmen. Nebenkosten (Unterkunfts- und Reisekosten, Retusche, Kosten für ein mobiles Studio, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten, Kosten für Dateienträger etc.) sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen, sofern und soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
b) Sofern die Parteien vertraglich keine Vergütung vereinbart haben, schuldet der Auftraggeber für die Herstellung der Werke ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale gemäß den bei Vertragsschluss aktuellen Preislisten der Fotografin. Nebenkosten (Unterkunfts- und Reisekosten, Retusche, Kosten für ein mobiles Studio, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten, Kosten für Datenträger etc.) sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
c) Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Haben die Parteien dies nicht vereinbart, so schuldet die Fotografin diese Leistung nicht. Es gelten die aktuellen Preislisten der Fotografin, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3) Die Vergütung ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber fällig.
4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller der Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die hergestellten und gelieferten Werke und Datenträger Eigentum der Fotografin.
5) Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so liegt die künstlerisch-technische Gestaltung der Werke im Ermessen der Fotografin. Reklamationen sind diesbezüglich ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6) Die Fotografin ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend den Preislisten der Fotografin. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann die Fotografin auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
§ 5 Nebenpflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt die Fotografin frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Zeitplan der Veranstaltung, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.). Für Mängel, die durch unzutreffende oder falsche Informationen des Auftraggebers entstanden sind, haftet die Fotografin nicht.
3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
§ 6 Haftung der Fotografin
1) Für mitgerbachte Requisiten oder Gegenstände des Auftraggebers übernimmt die Fotografin keine Haftung.
2) Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern gilt folgendes:
a) Die Haftung der Fotografin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe des § 6 dieser AGB eingeschränkt.
b) Die Fotografin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Leistungsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
c) Soweit die Fotografin gem. § 6 b) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Fotografin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind. Dies gilt nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten der Fotografin.
d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Fotografin.
e) Soweit die Fotografin technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
f) Die Einschränkungen dieses Absatzes 1 gelten nicht für die Haftung der Fotografin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
2) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern gilt folgendes:
a) Der Auftraggeber kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
b) Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von der Fotografin, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Fotografin nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fotografin, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet die Fotografin uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
Die Fotografin haftet auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern sie eine solche bezüglich der hergestellten und/oder gelieferten Werke abgegeben hat. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von der Fotografin garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von der Fotografin hergestellten und gelieferten Werken ein, so haftet die Fotografin hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von ihrer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
c) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wie z.B. die fristgemäße Herstellung und/oder Lieferung der Werke), so ist die Haftung der Fotografin auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
d) Weitergehende Haftungsansprüche gegen die Fotografin bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Auftraggeber erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der Fotografin nach den vorstehenden Absätzen.
3) Im Übrigen haftet die Fotografin für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4) Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Der Auftraggeber kann in dem Fall bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.
§ 7 Ausfallhonorar, weitere Schadensersatzansprüche der Fotografin
1) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts an die Fotografin zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall.
2) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts an die Fotografin zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.
3) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne dass die Fotografin hierfür ein Verschulden trifft, so hat er der Fotografin ein Drittel (1/3) der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
4) Der Fotografin bleibt zu Abs. 1) – 3) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu Abs. 1) – 3) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
gültig ab 01.12.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops
der Firma Julia Neu. Photography, Inhaberin Julia Neumüller (nachstehend ,,Auftragnehmerin“ genannt)
§ 1 Allgemeines
1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops der Auftraggehmerin und sind unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen der Auftragnehmerin und den einzelnen Teilnehmern (nachstehend ,,Teilnehmer“ genannt).
2) Gegenstand der Werkshops ist die Herstellung von Naturbildaufnahmen.
3) Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt, sofern sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich auf deren Geltung geeinigt haben. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere werden AGB des Teilnehmers nicht durch bloßes Schweigen auf etwaiges kaufmännisches Bestätigungsschreiben Vertragsinhalt.
§ 2 Anmeldung und Teilnahme
1) Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per EMail an julia.neu.photography@gmail.com zu erfolgen. Diese Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers dar. Die Auftragnehmerin nimmt dieses Angebot an, in dem Sie dem Teilnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.
2) Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die sich verbindlich angemeldet haben und die die vereinbarte Teilnahmegebühr gem. § 3 dieser AGB gezahlt haben.
3) Die Auftragnehmerin bestimmt den jeweiligen Veranstaltungsort nach ihrem Ermessen.
4) Die Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen auf eigene Rechnung des Teilnehmers. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
5) Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
6) Für die gesamte Dauer des Workshops ist der Teilnehmer an die Weisungen der Auftragnehmerin gebunden.
§ 3 Teilnahmegebühren
1) Die Teilnahme an den Workshops der Auftragnehmerin ist kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühr beträgt 199,00 € für jeden Teilnehmer.
2) Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig.
§ 4 Stornierung
1) Der Teilnehmer kann einen verbindlich gebuchten Workshop in Textform stornieren. Bei Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer erhebt die Auftragnehmerin folgende Gebühren:
a) Bei Stornierung mehr als 28 Tage vor Beginn des Workshops wird die volle Teilnahmegebühr erstattet.
b) Bei Stornierung 14-28 Tage vor Beginn des Workshops wird 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr erstattet.
c) Bei Stornierung 7-14 Tage vor Beginn des Workshops wird 25 % der vereinbarten Teilnahmegebühr erstattet.
d) Bei Stornierung 6-1 Tage vor Beginn des Workshops wird 15 % der vereinbarten Teilnahmegebühr erstattet.
Ungeachtet dessen hat der Teilnehmer jederzeit das Recht, einen Ersatz-Teilnehmer für den Workshop zu benennen. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.
2) Das gesetzliche Widerrufsrecht wird von Abs. 1 nicht berührt.
§ 5 Nutzungsrechte
1) Die Urheber- und Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin hergestellten Lichtbildern und Workshopunterlagen bleibt bei der Auftragnehmerin.
2) Soweit auf den im Workshop hergestellten Lichtbildern andere Teilnehmer zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass die Lichtbilder grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden.
3) Die Auftragnehmerin lässt von dem Workshop als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden. Die Urheber- und Nutzungsrechte hierfür verbleiben ebenso vollständig bei der Auftragnehmerin.
4) Jeder Teilnehmer gestattet der Auftragnehmerin, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn er in einer entstellenden oder kompromittierenden Weise dargestellt wird.
§ 6 Haftung
1) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden, die die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Workshops abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer.
2) Für Sachschäden haftet die Auftragnehmerin nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von der Auftragnehmerin oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags unerlässlich sind) verletzt wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß dem Produkthaftungsgesetzt) oder die Haftung aus einer Garantie.
5) Soweit die Haftung gemäß § 6 dieser AGB ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
6) Die Auftragnehmerin haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt.
7) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.
8) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer dieses Workshops zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.
9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 7 Ausschluss eines Teilnehmers
1) Sofern ein Teilnehmer sich oder andere Teilnehmer durch sein Verhalten gefährdet oder den Ablauf des Workshops unzumutbar stört, kann die Auftragnehmerin den Auftraggeber aus wichtigem Grund fristlos vom Workshop ausschließen.
2) Im Fall eines Ausschlusses nach Abs. 1 wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
§ 8 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit der Auftragnehmerin oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.
§ 9 Widerrufsrecht
1) Ist der Teilnehmer Verbraucher, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
2) Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Julia Neu. Photography, Inhab. Julia Neumüller, Streek 3b, 26409 Wittmund, julia.neu.photography@gmail.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werde ich Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Beginnt die Dienstleistung während der Widerrufsfrist, haben Sie nach Ausübung Ihres Widerrufsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen, sofern das Widerrufsrecht nicht erloschen ist. Angemessen ist der Betrag, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung-
3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.
4) Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Gütern, die als Download verkauft werden, wenn der Käufer mit dem Download begonnen hat und der Käufer zuvor ausdrücklich zustimmt, dass die Auftragnehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
5) Das Widerrufsrecht erlischt ferner, wenn die Auftragnehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ihrer vertraglich geschuldeten Leistung beginnt und der Teilnehmer seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Teilnehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
gültig ab 01.12.2022
Allgemeine Lieferbedingungen
der Firma Julia Neu. Photography, Inhaberin Julia Neumüller (nachstehend die ,,Verkäuferin“) genannt.
§ 1 Allgemeines
1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Verkäuferin mit ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“ genannt) über die von ihr angebotenen Waren aus ihrem Webshop schließt.
2) Geschäftsbedingungen des Käufers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt, sofern sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich auf deren Geltung geeinigt haben. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Verkäuferin nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere werden AGB des Käufers nicht durch bloßes Schweigen auf etwaiges kaufmännisches Bestätigungsschreiben Vertragsinhalt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
2) Sobald der Käufer den Button ,,zahlungspflichtig Bestellen“ bestätigt hat, gibt er damit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages an die Verkäuferin ab. Erst wenn die Verkäuferin dem Käufer eine Auftragsbestätigung übermittelt, ist hierhin die Annahme des Angebots des Käufers zu sehen. Eine etwaige Bestellbestätigung durch die Verkäuferin gilt ausdrücklich nicht als Angebotsannahme.
3) Der Käufer ist 14 Kalendertage an eine von ihm abgegebene Bestellung gebunden. Die Verkäuferin ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme der Verkäuferin dem Käufer zugeht.
§ 3 Preise und Zahlung
1) Die im Webshop angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer im dort ausgewiesenen Umfang ein.
2) Im Kaufpreis enthalten sind nicht die Kosten für Porto und Verpackung. Diese hat der Käufer der Verkäuferin zusätzlich gemäß dem bei der Bestellung errechneten Betrag zu zahlen.
3) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Warenanlieferung vom Käufer zu bezahlen.
4) Die Kaufpreiszahlung gilt nur dann als erfüllt, wenn der Käufer eine der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Zahlungsarten wählt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
5) Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der Verkäuferin nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind. Dies gilt nicht, sofern beide Ansprüche die jeweiligen synallagmatischen Leistungen betreffen (z. B. Lieferung und Übereignung der mangelfreien Ware gegen Zahlung des Kaufpreises)
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
1) Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Käufer zur Vorleistung verpflichtet, d.h. die Lieferung der bestellten Ware erfolgt erst nach Kaufpreiszahlung durch den Käufer. Dies gilt nicht, wenn ein Kauf auf Rechnung vereinbart wurde.
2) Von der Verkäuferin in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von der Verkäuferin anders angegeben wurde, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
3) Sollte die Verkäuferin einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat ihr der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
§ 5 Gewährleistung und Verjährung
1) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf die von der Verkäuferin gelieferte Ware 12 Monate.
2) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, soweit in § 6 dieser allgemeinen Lieferbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist.
3) Bei der Beurteilung eines Mangels hat die subjektiv vereinbarte Beschaffenheit Vorrang vor den objektiven Anforderungen an die Beschaffenheit der Kaufsache.
4) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er der Verkäuferin den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware in Textform anzeigt.
§ 6 Haftung
1) Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern gilt folgendes:
a) Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.
b) Die Verkäuferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
c) Soweit die Verkäuferin gem. § 6 b) dieser allgemeinen Lieferbedingungen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Verkäuferin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 1 c) gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten der Verkäuferin.
d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
e) Soweit die Verkäuferin technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
f) Die Einschränkungen dieses Absatzes 1 gelten nicht für die Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
2) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern gilt folgendes:
a) Der Käufer kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
b) Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von der Verkäuferin, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Verkäuferin, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet der Verkäufer uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
Die Verkäuferin haftet auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern sie eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben hat. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von der Verkäuferin garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von der Verkäuferin gelieferten Ware ein, so haftet die Verkäuferin hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
c) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (wie z.B. die fristgemäße Lieferung der Ware), so ist die Haftung der Verkäuferin auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
d) Weitergehende Haftungsansprüche gegen die Verkäuferin bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Käufer erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach vorstehenden Absätzen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.
§ 8 Urheberrechte, Strafrecht
1) Die Verkäuferin erlangt zu keinem Zeitpunkt die Rechte an den Bildern oder an den analogen bzw. zu digitalisierenden Fotoprodukten des Käufers. Daher werden die Bilder auch nicht von der Verkäuferin außerhalb der Erstellung des bestellten Produktes genutzt. Auch eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
2) Für die Inhalte der übertragenen Bilddateien ist der Käufer allein verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass er für alle an die Verkäuferin übertragenen Bilddateien sowie die in Auftrag gegebene Nutzung die hierfür erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte besitzt. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Käufer. Er ist verpflichtet, die Verkäuferin gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der dem erteilten Auftrag entsprechenden Bearbeitung, Vervielfältigung und Nutzung der übertragenen Bilddateien geltend gemacht werden.
Der Käufer sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Sollten der Verkäuferin Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird die Verkäuferin unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.
§ 9 Widerrufsrecht
1) Ist der Käufer Verbraucher (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
2) Macht der Käufer als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Julia Neu. Photography, Inhab. Julia Neumüller, Streek 3b, 26409 Wittmund, julia.neu.photography@gmail.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werde ich Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ich kann die Rückzahlung verweigern, bis ich die Waren wieder zurückerhalten habe oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie mich über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an mich zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung-
4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.
5) Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Gütern, die als Download verkauft werden, wenn der Käufer mit dem Download begonnen hat und der Käufer zuvor ausdrücklich zustimmt, dass der Verkäufer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Verkäuferin als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
gültig ab 01.12.2022